Eltern/Elternvertreter
Klassenelternbeirat
In den Klassen 1 und 3 wird zu Beginn des neuen Schuljahres der Elternbeirat gewählt. In den Klassen 2 und 4 nur, wenn ein gewähltes Mitglied, vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Der Klassenelternbeirat besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden zusammen den Schulelternbeirat. Dieses Gremium findet sich je nach Anlass, Bedarf und Dringlichkeit zusammen, um die Schule in ihrer Arbeit zu unterstützen, klassenübergreifende Fragestellungen zu erörtern und Lösungen zu finden. Er unterstützt bei:
• Der Gestaltung des Schullebens
• Der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
• Der Schulhofgestaltung
• Der Kooperation mit den Eltern.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Gremium gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung. Sie ist die höchste entscheidungsfindende Körperschaft der Schule und tagt mindestens einmal je Schulhalbjahr. Die Schulkonferenz besteht aus fünf Eltern und fünf Lehrern. Den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Einige Beispiele der Mitarbeit:
• Schulprogramm
• Einrichtung von Betreuungsangeboten
• Schulversuche
• Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
• Erarbeitung der Schulordnung